AGB

Teil A – Allgemeiner Teil

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegende AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der STARTS Design GmbH, im Folgenden STARTS Design, mit Kunden, gleich ob es sich um Rahmen- oder Einzelverträge, Kauf-, Werk- oder Dienstverträge handelt. Ergänzend zu den Regelungen dieses allgemeinen

Teils (Teil A) gelten soweit auf den jeweiligen Vertragstyp anwendbar die Regelungen des Teil B. Speziellere Regelungen gehen allgemeineren Regeln vor.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

1.3 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen, ohne Rücksicht darauf, ob STARTS Design die Ware oder Dienstleistung selbst erbringt, bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB) oder sich zur Vertragserfüllung sonstige Dritten bedient.

1.4 Sofern nichts anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass STARTS Design in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.5 Eine Änderung der AGB erfolgt durch Bekanntgabe über einen Newsletter von STARTS Design. Die Änderungen gelten ab Veröffentlichung für sämtliche hiernach geschlossenen Verträge bzw. für laufende Verträge zwei Wochen nach der Veröffentlichung, es sei denn, der Kunde widerspricht der Änderung gegenüber STARTS Design.

1.6 Die AGB von STARTS Design gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als STARTS Design ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn STARTS Design in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag erfüllt.

1.7 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen), werden von STARTS Design schriftlich bestätigt und haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von STARTS Design maßgebend.

1.8 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind zumindest in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.9 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn STARTS Design dem Kunden Entwürfe, Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige

Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich STARTS Design zudem Eigentums- und Urheberrechte vorbehält, oder zwischen STARTS Design und dem Kunden ein Rahmenvertrag besteht.

2.2 Die Bestätigung eines Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestätigung nichts anderes ergibt, ist STARTS Design berechtigt und verpflichtet, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang anzunehmen oder abzulehnen.

2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer oder durch Ausführung der Leistung erklärt werden.

3. VERTRAGSLEISTUNG, LEISTUNGSFRIST UND –VERZUG, PREISE

3.1 STARTS Design ist berechtigt, Vertragsleistungen durch ausgewählte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Kosten für den Einsatz von Subunternehmern trägt – soweit nicht anders vereinbart – STARTS Design.

3.2 Leistungsfristen werden individuell vereinbart bzw. von STARTS Design bekannt gegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Leistungsfrist einen Monat ab Vertragsschluss.

3.3 Sofern STARTS Design verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die STARTS Design nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird STARTS Design den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist STARTS Design berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer oder Subunternehmer, wenn STARTS Design ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder STARTS Design noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder STARTS Design im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

3.4 Der Eintritt des Leistungsverzuges von STARTS Design bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. 

3.5 Die gesetzliche Rechte von STARTS Design, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG/GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Für die gesamte Geschäftstätigkeit von STARTS Design besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sieht für Haftpflichtschäden eine Versicherungssumme von EUR 500.000,- pro Versicherungsfall bei Vermögensschäden, bzw. eine Versicherungssumme von EUR 3.000.000,- pro Versicherungsfall bei Personenschäden vor, wobei die Jahreshöchstleistung bei Vermögensschäden EUR 1.000.000,- und bei Personenschäden EUR 6.000.000,- beträgt. Der Kunde bestätigt die Angemessenheit der Versicherungssumme gemessen an dem Gefahrenpotenzial der durch ihn beauftragten Tätigkeit von STARTS Design. Andernfalls wird der Kunde STARTS Design schriftlich auffordern, eine Versicherung mit einer im Einzelfall höheren – angemessenen – Versicherungssumme abzuschließen. Die nachzuweisenden Mehrkosten hierfür trägt der Kunde.

4.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig und nicht in Ziff. 4.3 und 4.4 ausgenommen – ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, deren Ursache vom Kunden oder Dritten (etwa andere Dienstleister) gesetzt wurde.

4.3 Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STARTS Design, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

4.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet STARTS Design nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – maximal in Höhe der in Ziff. 4.1 genannten und ggf. auf Wunsch des Kunden erhöhten Versicherungssumme –, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.5 Die Einschränkungen der vorstehenden Ziff. 4.1 und 4.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von STARTS Design, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4.6 Die sich aus Ziff. 4.1 und 4.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit STARTS Design einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit STARTS Design und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4.7 Mangels abweichender Verabredung beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, bei Neuwaren 12 Monate nach Kauf bzw. Abnahme, bei Gebrauchtwaren ist sie ausgeschlossen.

5. VERTRAULICHKEIT

5.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.

5.2 Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung eines Einzelauftrages oder eines geschlossenen Rahmenvertrages fort; es gilt der längere Zeitraum.

5.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine

Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

5.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den

Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

6. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

6.1 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit zwischen den Parteien ein Auftragsverhältnis über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zustande kommt, schließen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung entsprechend Art. 28 DSGVO („AV“).

6.2 Zur Erstellung und Einbindung der Rechtstexte verwendet STARTS Design den eRecht 24 Datenschutz-Generator, welcher eine Muster-Datenschutzerklärung für die Website der Kunden erstellt und die bekannten Vorgaben der DSGVO zum aktuellen Zeitpunkt umsetzt.

6.3 Die Texte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, es handelt sich aber gleichwohl um ein Muster. Die Inanspruchnahme des Service des Generators von STARTS Design durch den Kunden ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten Datenschutzfragen. Die finale rechtliche Prüfung liegt beim Kunden als Websitebetreibe.

6.4 STARTS Design übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der durch den eRecht 24 Generator erstellten Texte. STARTS Design schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, wenn diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von STARTS Design. Die Verwendung der generierten Mustertexte erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.

6.5 Sofern STARTS Design in Kontakt mit personenbezogenen Daten des Kunden kommt, werden diese Daten nur im Rahmen der Weisung des Kunden als Auftraggeber erhoben, verarbeitet oder genutzt.

6.6 Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 53 BDSG und Art. 29 DSGVO auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

6.7 Die Parteien verpflichten sich zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang. Sie haben zudem die technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO zu erfüllen. Insbesondere haben sie die dem jeweiligen Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreifen sie die nach dem Stand der Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht ihrem Zugriff unterliegenden Systemen hat jede Partei ihren Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

7. VERGÜTUNG

7.1 Vereinbarte Preise verstehen sich – wenn der Kunde nicht Verbraucher ist – stets netto, also zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Notwendige Reisezeit werden nach Vereinbarung durch den Kunden vergütet. Er trägt die Reisekosten sowie Kosten für im Auftrag des Kunden beschafftes Material, wozu auch digitale Inhalte zählen. Streckenkilometer sind mit EUR 0,30 zu vergüten.

7.3 STARTS Design ist berechtigt, Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen.

7.4 Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist STARTS Design berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe ab dem Folgetag nach Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.

8. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

8.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen STARTS Design und dem Kunden gilt  das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der jeweilige Geschäftssitz von STARTS Design. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. STARTS Design ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Vertragsleistung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Teil B – Bedingungen für einzelne Vertragsarten

I. Agenturleistungen

1. LEISTUNGSPORTFOLIO

1.1 STARTS Design stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um den Kunden umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

  • Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website
  • Erstellung eines spezifischen Grafikdesigns für den Kunden
  • Hosting- und Wartungsleistungen (Website, Website mit E-Mails, Shop)
  • Suchmaschinenmarketing (SEO-Marketing und SEA-Kampagnen)
  • Gestalterische Planung und Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten 
  • Erstellung und/oder Betreuung von einem oder mehrerer Social Media Accounts für den Kunden in Form der administrativen Verwaltung sowie redaktionellen Betreuung, davon ausgenommen ist ein Community-Management durch STARTS Design
    • Strategieberatung und Strategieentwicklung:
      • Prüfung aller online und offline Marketing-Kanäle
      • Ermittlung einer Strategie für eine optimierte Auffindbarkeit des Unternehmens über Google und der daraus folgenden Lead Generierung über die Webseite
      • Entwicklung einer übergeordneten crossmedialen Marketing Strategie
      • Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media Kommunikations-Konzepten
      • Social Media Coaching 
  • Erstellung sowie Bearbeitung von Foto- und Videomaterial für Website- und/oder Social Media Nutzung, inklusive aller Bildlizenzen zur eigenen Verwendung für den Kunden 

II.  Webdesign

1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.

1.2 Der Umfang der eingeräumten Rechte ergibt sich aus dem Angebot; soweit kein Umfang angegeben ist, werden lediglich die Rechte übertragen, die zur Nutzung des Internetauftritts notwendig sind.

1.3 Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von STARTS Design zu erstellenden Website ist ebenfalls das Angebot. Soweit der Kunde ein Lastenheft zur Verfügung stellt, wird dieses im Angebot bezeichnet.

1.4 Auf Grundlage der Wünsche des Kunden wird STARTS Design ein Angebot ausarbeiten, welches insbesondere die fachlich technische Umsetzung beschreibt. STARTS Design wird das Layout in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln und hierbei gestalterische Vorgaben des Kunden, insbesondere mit Blick auf das Corporate-Design des Kunden, berücksichtigen.

1.5 Nach Fertigstellung legt STARTS Design dem Kunden das Angebot bzw. das Entwurfs-Layout zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das Entwurfs-Layout aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde das Entwurfs-Layout zurück, ist STARTS Design zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag nach § 648 BGB zu kündigen; kündigt der Kunde nicht und wünscht weitere Alternativvorschläge, sind diese auch bei vereinbarter Pauschalvergütung nach Aufwand zu vergüten. Sollte das Angebot mangelhaft sein, insbesondere weil es die Vorgaben des Lastenhefts unzutreffend umsetzt und abbildet, so kann der Kunde dessen Abnahme verweigern. In diesem Fall hat STARTS Design das Recht zur Nachbesserung des Angebots.

1.6 Nach Abnahme des Angebots und des Entwurf-Layouts, programmiert STARTS Design nach Maßgabe des vom Kunden abgenommenen Entwurf-Layouts sowie des Angebots die Website.

1.7 Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. STARTS Design wird dem Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von dem abgenommenen Angebot bzw. Entwurf-Layout beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien vereinbarte Fristen einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.

1.8 STARTS Design entwickelt die Website auf  einer Entwicklungs-Domain von STARTS Design. Diese ist für den Kunden einsehbar, jedoch nicht für Suchmaschinen indiziert, d.h. nicht auffindbar. Lediglich Personen, die über die URL verfügen, können die Seite einsehen. Sollte der Kunde ein anderes Vorgehen wünschen, ist dieses gesondert im Angebot festzuhalten.

1.9 Nach Fertigstellung wird STARTS Design auf Wunsch des Kunden die Wartung der Website, wie in B IV beschrieben, übernehmen.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN

2.1 Der Kunde stellt STARTS Design mangels anderer Verabredung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. STARTS Design ist nicht verpflichtet, die vom Kunden

zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht auf Rechtmäßigkeit oder im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

2.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Schriften, Fotografien, Videos, Grafiken und Tabellen, soweit diese nicht ausdrücklich von STARTS Design zu erstellen oder zu beschaffen sind.

2.3    Die in Ziff. 2.1 und 2.2 umschriebenen Daten werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

2.4 Der Kunde wird STARTS Design als Urheber der Website mindestens im Impressum benennen. Der Kunde gestattet STARTS Design den Kunden als Referenz zu benennen.

2.5 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die beauftragte Website rechtskonform gestaltet ist. STARTS Design führt keine Rechtsberatung im Hinblick auf die Website durch.

2.6 Entsprechen der Regeln in Ziff. 3 ist der Kunde verpflichtet, die Website abzunehmen.

3. ABNAHME

3.1 Nach vollständiger Übergabe bzw. Installation der Software wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lastenheftes und des Angebots, sowie des Entwurf-Layouts und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.

3.2 Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware STARTS Design schriftlich anzeigen. Nach der Behebung der Fehler läuft die Testphase noch mindestens drei weitere Werktage.

3.3 Werden während der Testphase keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). STARTS Design übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

4. GEWÄHRLEISTUNG/RECHTE DRITTER

4.1 STARTS Design erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder, nach fruchtlosem Ablauf einer STARTS Design zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist, die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB ausführen lassen.

4.2 STARTS Design steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit STARTS Design für die Erstellung der Vertragssoftware von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert STARTS Design zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der notwendigen Rechte an der Basistechnologie und der von STARTS Design im Übrigen für die Erstellung der Vertragssoftware benutzten Software berechtigt zu sein.

4.3 Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Kunde STARTS Design unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. STARTS Design wird, nach eigener Entscheidung, den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen oder ihm eine Softwareversion zur Verfügung stellen, die den behaupteten Rechten des Dritten nicht entgegenstehen.

III. Grafikdesign

1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung eines spezifischen Grafikdesigns sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesem.

1.2 Der Umfang der eingeräumten Rechte ergibt sich aus dem Angebot; soweit kein Umfang angegeben ist, werden lediglich die Rechte übertragen, die zur konkreten Nutzungsart notwendig sind.

1.3 Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist ebenfalls das Angebot. Soweit konkrete Wünsche des Kunden dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen, wird auf diese im Angebot Bezug genommen.

1.4 Auf Grundlage der Wünsche des Kunden wird STARTS Design ein Entwurfs-Layout erstellen. STARTS Design wird das Entwurfs-Layout in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln.

1.5 Nach Fertigstellung legt STARTS Design dem Kunden das Entwurfs-Layout zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das Entwurfs-Layout aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde das Entwurfs-Layout zurück, ist STARTS Design zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag nach § 648 BGB zu kündigen; kündigt der Kunde nicht und wünscht weitere Alternativvorschläge, sind diese auch bei vereinbarter Pauschalvergütung nach Aufwand zu vergüten.

1.6 Der Kunde ist bis zur Abnahme des Entwurfs jederzeit berechtigt, Änderungen zu verlangen. Vereinbarte Fristen werden in diesem Fall einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum verlängert.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN

2.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass das von STARTS Design gelieferte Werk rechtskonform eingesetzt wird. Vor der Nutzung als Kennzeichen für eine Ware oder Dienstleistung empfiehlt STARTS Design in jedem Fall eine professionelle Markenrecherche.

2.2 Der Kunde wird STARTS Design als Urheber des Werkes mindestens auf Nachfrage, wenn möglich auch an sonstigen geeigneten Stellen, bspw. im Impressum, benennen. Der Kunde gestattet STARTS Design den Kunden als Referenz zu benennen.

3. GEWÄHRLEISTUNG/RECHTE DRITTER

3.1 STARTS Design steht dafür ein, keine Kenntnis von der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte entgegenstehenden Rechte Dritter zu haben.

3.2 Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung des Werkes behindern, wird der Kunde STARTS Design unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren.

IV. Webhosting und Wartung

1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG

1.1 STARTS Design bietet dem Kunden auch Hosting- und Wartungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate, Update- und Backuphäufigkeit etc.) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen aus dem Angebot.

1.2 Die Verfügbarkeit der von STARTS Design zum Zwecke des Hostings verwendeten Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von STARTS Design oder ihrer Erfüllungsgehilfen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.

1.3 STARTS Design führt an den verwendeten Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann STARTS Design ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. STARTS Design wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird STARTS Design den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

1.4 Eine Nutzung von Servern ganz oder teilweise zur Bereitstellung von

Anonymisierungsdiensten oder an anonyme Dritte ist untersagt.

1.5 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

2. HOSTING

2.1 Websites, Websites mit E-Mails und Shops werden bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln. Es wird folgender Hoster eingesetzt: 

HostPress GmbH

Bahnhofstraße 34 66571 Eppelborn

2.2 Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

2.3 Unser Hoster wird die Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen. Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, wurde ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung („AV“) mit dem externen Hoster abgeschlossen.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, STARTS Design notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter und sonstige Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

3.4. Der Kunde schließt mit STARTS Design eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AV“) ab, sobald STARTS Design in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

3.5. Der Kunde hat alle Daten, die auf den Servern von STARTS Design geladen werden, eigenverantwortlich als Sicherheitskopie zu sichern. Falls eine Wiederherstellung der Daten auf den Servern von STARTS Design notwendig wird, hat der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server zu übertragen.

3.6. Soweit dem Kunden allein Administrator-Rechte eingeräumt werden, obliegt es ihm allein, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen.

3.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Domain und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. 

4. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1. Der Hostingvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Mindestlaufzeit) und verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht wenigstens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende kündbar. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

4.2. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann STARTS Design die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. STARTS Design weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Alternativ behält es sich STARTS Design vor, die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen zu lassen. Beendet STARTS Design den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, so kann STARTS Design nach angemessener Frist die Löschung der betreffenden Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1. STARTS Design gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Verfügbarkeit betreffend.

5.2. STARTS Design ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere nicht für die einwandfreie Funktion der Website nach eigenständiger Bearbeitung durch den Kunden.

5.3. Daneben haftet STARTS Design nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und/oder gleichartiger Schutzvorrichtungen im Wege des „Hackens“ auf dem vom Kunden genutzten Server entstehen. STARTS Design und der Kunde sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit dieser Schutzvorrichtungen auf Grund der mannigfaltigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.

V. Suchmaschinenmarketing (SEM)

1. SEO-MARKETING (SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG)

1.1 STARTS Design bietet dem Kunden auch Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an.  Der spezifische Leistungsumfang (SEO-Textproduktion, SEO-Anpassung der Titelseite, Permalinkanpassung, etc.) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen aus dem Angebot.

1.2 Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet STARTS Design ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von STARTS Design das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet. 

2. SEA-KAMPAGNEN (SUCHMASCHINENWERBUNG)

2.1 STARTS Design bietet dem Kunden auch Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Der spezifische Leistungsumfang (Keyword Recherche und Optimierung, Google my Business Einrichtung und Anpassung, Schaltung von Werbeanzeigen, etc.) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen aus dem Angebot.

2.2 Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet STARTS Design ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen, etc.). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet. 

2.3 STARTS Design trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. STARTS Design unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Verwendung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

VI. Social Media Marketing

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Bei Leistungen von STARTS Design, welche den Bereich Social Media umfassen, weist STARTS Design den Kunden darauf hin, dass in den AGB und/oder Nutzungs-bedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regeln.

1.2 STARTS Design weist den Kunden darauf hin, dass das Marketing auf diesen Plattformen teilweise nur unter Beschränkungen möglich ist. Herausgeber sowie Verantwortlicher für den Inhalt der jeweiligen Marketing-maßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Kunde. STARTS Design übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Media-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungs-bedingungen entspricht.

2. EINRICHTUNG UND BETREUUNG VON SOCIAL MEDIA ACCOUNTS

2.1 Wenn und soweit STARTS Design Social Media Accounts für den Kunden einrichtet und/oder betreut, so geschieht diese Einrichtung und/oder Betreuung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.

2.2 Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird

im Auftrag bestimmt, ob STARTS Design die Social Media Betreuung für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann. STARTS Design ist nicht für das CommunityManagement (Interaktion mit Usern, etc.) von durch STARTS Design betreuten Social Media Kanälen zuständig.  

2.3 STARTS Design ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

2.4 STARTS Design ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

2.5 STARTS Design übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Erstellung und/oder Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt STARTS Design keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.

Stand: 01. März 2022

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